Statuten

Art. 1 Name

Unter der Bezeichnung „Wind-Still“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 - 79 ZGB, mit Sitz

in 4117 Burg, Gattermatt 10, er ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 2 Zweck und Ziel

Der Verein setzt sich zum Ziel, für Windkraftwerke im Gebiet des Chall und in der Region

Nordwestschweiz Rahmenbedingungen durchzusetzen, die diese Energiequelle in Einklang

mit der Landschaft, mit Flora, Fauna und Bewohnern bringt.

Eine breit abgestützte Körperschaft soll den Verein unterstützen. Der Verein betreibt eine

intensive Öffentlichkeitsarbeit.

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt kein Gewinn.

Art. 3 Mitgliedschaft

Der Verein setzt sich zusammen aus dem Vorstand, Aktiv- und Gönnermitgliedern. Ebenso

können Einwohnergemeinden sowie Burgerkooperationen Mitglieder werden. Der Wohnsitz

muss angegeben werden.

Es können alle am Thema Interessierten Personen, Vereine und Firmen Mitglied werden. Der

Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft.

Art. 4 Mittel

Die Einnahmenquellen des Vereins sind:

- Mitgliederbeiträge von Aktiv- und Gönnermitgliedern

- Spenden und Zuwendungen

Die Beiträge der Aktivmitglieder sowie die Mindestbeiträge der Gönnermitglieder werden

alljährlich durch die Generalversammlung festgelegt.

Der Mitgliederbeitrag für Einzel-Mitglieder beträgt Fr. 25.—.

Gönnermitglieder bezahlen einen jährlichen Beitrag, der mindestens dem der Aktivmit-

glieder entspricht.

Art. 5 Organisation

Organe des Vereins sind:

- die Generalversammlung

- der Vorstand

- die Kontrollstelle

Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf

Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen.

Art. 6 Generalversammlung

Die Generalversammlung tritt jährlich einmal zusammen. Die Einberufung einer

außerordentlichen Generalversammlung kann der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter

Angabe des Zecks verlangen.

Die Einladung zur Generalversammlung hat unter Angabe der Traktanden min. 10 Tage vor

der Versammlung schriftlich zu erfolgen.

Es wird ein Protokoll vom Aktuar geführt.

Art. 7 Aufgaben

Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:

- Sie entscheidet über die Tätigkeit des Vorstandes

- Sie wählt den Vorstand

- Sie nimmt Kenntnis von der Geschäftsführung, der Jahresrechnung und entlastet die

Organe des Vereins

- Sie regelt die Zeichnungsberechtigung

- Sie entscheidet über Statutenänderungen

- Sie entscheidet über die vom Vorstand unterbreiteten Anträge

- Sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest

- Sie entscheidet mit 2/3-Mehrheit über Ausschlüsse von Mitgliedern

- Falls ein Mitglied trotz Zahlungserinnerung seinen Mitgliederbeitrag nicht entrichtet

erlischt seine Mitgliedschaft am Ende des Kalenderjahres

Art. 8 Vorstand

Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Er ist

befugt, die dringenden, laufenden Geschäfte an das Präsidium zu delegieren. Die Amtsdauer

beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand besteht aus höchstens 7 Mitgliedern.

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Das Präsidium besorgt die laufenden Geschäfte, die ihm der Vorstand überträgt und leitet

die Versammlungen. Das Präsidium hat darüber Rechenschaft gegenüber dem Vorstand und

der Generalversammlung abzulegen. Zirkulationsbeschlüsse sind möglich.

Art. 9 Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Sie prüft die Jahresrechnung und führt jährlich

vor der Generalversammlung eine Revision durch. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der

Generalversammlung Bericht. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist

möglich.

Art. 10 Haftung

Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder

ist auf den Jahresbeitrag beschränkt.

Art. 11 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen

Generalversammlung durch eine 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Wird das Vereinsziel

erreicht, kann sich der Verein ebenfalls auflösen.

Art. 12 Inkrafttreten

Die Statuten werden an der Vereinsversammlung vom 25. Januar 2011 durch die

Vereinsversammlung beschlossen und in Kraft gesetzt.

Ergänzungen: Art. 1 Name, Zeile 2 / Art. 2 Zweck und Ziel, Zeilen 1 - 3

Art. 7 Aufgaben, Punkt 9 / Art. 8 Vorstand, Zeile 4

Burg, 17. Mai 2018

Der Vorstand

Brigitt Merz, Sekretariat Peter Hess, Präsident

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