Bio Bauernhof
Statuten
Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung „Wind-Still“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 - 79 ZGB, mit Sitz
in 4117 Burg, Gattermatt 10, er ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 2 Zweck und Ziel
Der Verein setzt sich zum Ziel, für Windkraftwerke im Gebiet des Chall und in der Region
Nordwestschweiz Rahmenbedingungen durchzusetzen, die diese Energiequelle in Einklang
mit der Landschaft, mit Flora, Fauna und Bewohnern bringt.
Eine breit abgestützte Körperschaft soll den Verein unterstützen. Der Verein betreibt eine
intensive Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt kein Gewinn.
Art. 3 Mitgliedschaft
Der Verein setzt sich zusammen aus dem Vorstand, Aktiv- und Gönnermitgliedern. Ebenso
können Einwohnergemeinden sowie Burgerkooperationen Mitglieder werden. Der Wohnsitz
muss angegeben werden.
Es können alle am Thema Interessierten Personen, Vereine und Firmen Mitglied werden. Der
Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft.
Art. 4 Mittel
Die Einnahmenquellen des Vereins sind:
- Mitgliederbeiträge von Aktiv- und Gönnermitgliedern
- Spenden und Zuwendungen
Die Beiträge der Aktivmitglieder sowie die Mindestbeiträge der Gönnermitglieder werden
alljährlich durch die Generalversammlung festgelegt.
Der Mitgliederbeitrag für Einzel-Mitglieder beträgt Fr. 25.—.
Gönnermitglieder bezahlen einen jährlichen Beitrag, der mindestens dem der Aktivmit-
glieder entspricht.
Art. 5 Organisation
Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung
- der Vorstand
- die Kontrollstelle
Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf
Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen.
Art. 6 Generalversammlung
Die Generalversammlung tritt jährlich einmal zusammen. Die Einberufung einer
außerordentlichen Generalversammlung kann der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter
Angabe des Zecks verlangen.
Die Einladung zur Generalversammlung hat unter Angabe der Traktanden min. 10 Tage vor
der Versammlung schriftlich zu erfolgen.
Es wird ein Protokoll vom Aktuar geführt.
Art. 7 Aufgaben
Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:
- Sie entscheidet über die Tätigkeit des Vorstandes
- Sie wählt den Vorstand
- Sie nimmt Kenntnis von der Geschäftsführung, der Jahresrechnung und entlastet die
Organe des Vereins
- Sie regelt die Zeichnungsberechtigung
- Sie entscheidet über Statutenänderungen
- Sie entscheidet über die vom Vorstand unterbreiteten Anträge
- Sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest
- Sie entscheidet mit 2/3-Mehrheit über Ausschlüsse von Mitgliedern
- Falls ein Mitglied trotz Zahlungserinnerung seinen Mitgliederbeitrag nicht entrichtet
erlischt seine Mitgliedschaft am Ende des Kalenderjahres
Art. 8 Vorstand
Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Er ist
befugt, die dringenden, laufenden Geschäfte an das Präsidium zu delegieren. Die Amtsdauer
beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand besteht aus höchstens 7 Mitgliedern.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Das Präsidium besorgt die laufenden Geschäfte, die ihm der Vorstand überträgt und leitet
die Versammlungen. Das Präsidium hat darüber Rechenschaft gegenüber dem Vorstand und
der Generalversammlung abzulegen. Zirkulationsbeschlüsse sind möglich.
Art. 9 Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Sie prüft die Jahresrechnung und führt jährlich
vor der Generalversammlung eine Revision durch. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der
Generalversammlung Bericht. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist
möglich.
Art. 10 Haftung
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder
ist auf den Jahresbeitrag beschränkt.
Art. 11 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen
Generalversammlung durch eine 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Wird das Vereinsziel
erreicht, kann sich der Verein ebenfalls auflösen.
Art. 12 Inkrafttreten
Die Statuten werden an der Vereinsversammlung vom 25. Januar 2011 durch die
Vereinsversammlung beschlossen und in Kraft gesetzt.
Ergänzungen: Art. 1 Name, Zeile 2 / Art. 2 Zweck und Ziel, Zeilen 1 - 3
Art. 7 Aufgaben, Punkt 9 / Art. 8 Vorstand, Zeile 4
Burg, 17. Mai 2018
Der Vorstand
Brigitt Merz, Sekretariat Peter Hess, Präsident
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